Zur Entscheidung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Ermittlungen wegen des „Verbrechens der Aggression“ gegen Präsident Vladimir Putin u.a. einzuleiten, erklären Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Chefankläger beim IStGH in Den Haag ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verbrechens der Aggression“ aufgenommen hat.

Damit ist gewährleistet, dass die aggressiven Vorgänge der Russischen Föderation, die sich auf das Gebiet der souveränen Republik Ukraine richten, sorgfältig untersucht werden und ermittelt wird, ob es zu einem Strafverfahren vor diesem unabhängigen, keiner Regierung verpflichteten Gericht kommt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht Aussicht, dass schließlich auf die nach dem römischen Statut vorgesehenen Rechtsfolgen erkannt werden kann.“