Uwe Schwarz, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Die hausärztliche Versorgung steht insbesondere im ländlichen Raum vor zunehmenden Herausforderungen. Schon heute ist die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum und in städtischen Regionen ungleich verteilt. Während der Versorgungsbedarf mit einer alternden Bevölkerung steigt, werden im Jahr 2030 etwa 60 Prozent der rund 5.000 niedergelassenen Hausärzt:innen in Niedersachsen im ruhestandsfähigen Alter sein. Gerade im ländlichen Raum können schon jetzt Hausarztpraxen kaum noch besetzt werden.

Die heute beschlossene Landarztquote ist ein wichtiger Baustein, auch in Zukunft eine zuverlässige und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Das Gesetz ist eines der Ergebnisse der Enquetekommission zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Meine Fraktion hat sich lange und intensiv für die Umsetzung eingesetzt.

Ab dem Wintersemester 2023/24 werden insgesamt 60 Medizinstudienplätze an den drei niedersächsischen Hochschulstandorten Hannover, Göttingen und Oldenburg bevorzugt an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich für zehn Jahre auf eine hausärztliche Tätigkeit in mangelversorgten Regionen verpflichten. Die Auswahl der Interessierten basiert auf ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die Arbeit als Landärztin oder Landarzt, die sie durch ihre bisherigen Aktivitäten und schulischen Leistungen, Tests sowie Auswahlgespräche unter Beweis stellen.“