Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:

Durch die weitere Regulierung und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft wirkungsvoller vor den erheblichen Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden.

„Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Skandale wie die Pleite des Containeranbieters P&R, bei denen Anlegerinnen und Anleger in der Vergangenheit hohe Geldsummen verloren haben. Wir begrüßen den Gesetzentwurf und wollen ihn zügig im Bundestag beraten. Damit machen wir einen weiteren Schritt zu einem lückenlosen finanziellen Verbraucherschutz.

Der Entwurf sieht vor, dass sogenannte Blindpool-Anlagen verboten werden, also Geldanlagen in Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Anlage völlig unklar ist, wofür das Geld investiert werden soll. Diese hochriskante Anlageform war in der Vergangenheit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem erheblichen Risiko eines Totalverlusts behaftet.

Daneben sollen die Prüfungsmöglichkeiten der BaFin ausgeweitet werden, so dass Missstände früher erkannt werden. Außerdem soll die Verbrauchertransparenz erhöht werden, indem eine Mittelverwendungskontrolle bei Geldanlagen eingeführt wird, die unmittelbar in Sachgüter fließen. Weiterhin soll der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater und Vermittler beschränkt und die Verwalter geschlossener Publikumsfonds der Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch unterstellt werden.“