Wahlkreise in Niedersachsen werden neu geordnet
Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben einen Vorschlag zur Neuordnung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen für die Landtagsdebatte in die parlamentarische Beratung eingebracht. Beide Fraktionen stimmten dem Vorschlag zu, der nun dem Innenausschuss zugeleitet wird.
Für den Wahlkreis Lüneburg-Land bedeutet dies, dass die befürchtete Zusammenlegung mit Winsen, die zunächst vom Landeswahlleiter vorgeschlagen wurde, vermieden werden kann. Der Landkreis Lüneburg behält gemeinsam mit Lüchow-Dannenberg drei Wahlkreise. Die Reaktion von Philipp Meyn ist entsprechend: „Die einheitliche Vertretung von Landkreisen ist zentral für die Ausübung eines schlagkräftigen Landtagsmandates!“
Insgesamt können wir mit diesem Vorschlag aber mit verhältnismäßig wenigen Änderungen viel Stabilität schaffen.“
Die Novelle war nötig geworden, da der Staatsgerichtshof den bisherigen Zuschnitt der Wahlkreise kritisiert hatte, weil die Einwohnerzahlen zwischen einzelnen Wahlkreisen zu weit auseinandergingen. Der Vorschlag von SPD und Grünen sieht nun einen neuen Zuschnitt der Wahlkreise vor, der den Anforderungen des Staatsgerichtshofs genügt.
Der Vorschlag würde den Zuschnitt von 49 der 87 Wahlkreise verändern, 38 Wahlkreise blieben demnach in ihrer Form unverändert. Bei den Veränderungen stand die Berücksichtigung politischer Grenzen und landsmannschaftlicher Zusammenhänge im Vordergrund der Berechnungen.
Um die Veränderungen im Zuschnitt der Wahlkreise möglichst gering zu halten, sollen statt 87 künftig 90 Wahlkreise geschaffen werden. Damit verändert sich das Verhältnis zugunsten direkt gewählter Abgeordneter und zu Lasten der Listenabgeordneten. Damit wird das Direktmandat gestärkt. Die Regelungen zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten bleiben unverändert.
Die Wahlbereiche im Landkreis Harburg bleiben unverändert.