Auf Initiative der Ampel-Fraktionen hat der Bundestag mehrere Gesetze verabschiedet, mit denen die Grundlage für eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland geschaffen wird.

Die neuen Regeln sorgen dafür, dass die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden können: Je schneller Windkraftanlagen an Land und in der See gebaut werden, Solaranlagen errichtet, die anderen Erneuerbaren Energien genutzt und je schneller die nötigen Stromleitungen von den neuen Kraftwerken zu den Verbraucher*innen sowie die Verteilnetze vor Ort gebaut werden, desto eher kann auf Kohle, Öl und Erdgas verzichtet werden, und desto eher kann die Industrie klimaneutral produzieren und zum globalen Vorreiter werden. Das bringt neue Investitionen, sichert Arbeitsplätze für die Zukunft und schützt unser Klima.

Die zentralen Punkte:

Erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“

Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Sie haben damit in der Genehmigungspraxis absoluten Vorrang. Der Ausbau der Erneuerbaren bekommt höchste Priorität.

Durch die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie wird den Bürger*innen die Beteiligung an Windenergieprojekten ermöglicht. Dies fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und sorgt dafür, dass die Bürger*innen sowie die Kommunen auch endlich direkt, vor Ort vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren.

Mehr Solarenergie

Solarenergie auf den Dächern soll sich lohnen: deshalb werden unter anderem die Vergütungssätze für Teileinspeisung angehoben.

Zusätzlich wird viel mehr Fläche für Solarenergie bereit gestellt: die für Solarenergie nutzbaren Randstreifen an Straßen und Schienenwegen werden von 200 auf 500 Meter verbreitert. Zusätzlich werden Solaranlagen auf Parkplätzen und auf Grünland ermöglicht.

Wind an Land

Es wird gesetzlich klar geregelt, dass jedes Bundesland rund zwei Prozent seiner Flächen verpflichtend für Windkraft zur Verfügung stellen muss. Weigert sich ein Bundesland, werden seine Landes-Abstandregeln gestrichen. Das gilt auch für Bayern, das mit seinen Abstandsregeln den Ausbau der Windkraft nahezu unmöglich gemacht hat.

Wind auf See

Die Ausbauziele für Windenergie auf See werden erhöht und der Ausbau beschleunigt.

Zügige Genehmigungsverfahren

Die Änderungen sorgen für zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen unter gleichzeitiger Wahrung hoher und insbesondere unionsrechtlich gebotener ökologischer Standards.

Entbürokratisierung

Durch die Entbürokratisierung und Standardisierung der Artenschutzbestimmungen werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht.

Zukünftig können auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.

Artenhilfsprogramme

Zusätzlich wird das Bundesamt für Naturschutz damit beauftragt, nationale Artenhilfsprogramme zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten aufzustellen. Die Anlagenbetreiber werden zur Finanzierung der Programme in Form einer Sonderabgabe herangezogen.

In der Sommerpause werden zwei weitere Gesetzespakete mit zusätzlichen Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vorbereitet, die im Herbst verabschiedet werden sollen. Die SPD-Fraktion will insbesondere die Nutzung von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern durch die Mieter (Mieterstrom) erleichtern und bei der Planungsbeschleunigung weiter Druck machen.