Das Kabinett hat heute (13.3.2024) das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für unternehmerische Entlastung. Für Gäste und Hoteliers fällt damit die Hotelmeldepflicht weg.

Stefan Zierke, tourismuspolitischer Sprecher:

„Zum Start der Urlaubssaison in Deutschland ist der Wegfall des Hotelmeldescheins eine tolle Nachricht, auf die die Branche lange gewartet hat. Deutsche Staatsangehörige müssen in Hotels künftig keinen Meldeschein mehr ausfüllen und die Aufbewahrungspflicht für Hoteliers entfällt. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes ist jährlich in rund 88,6 Millionen Fällen von einem Wegfall der Hotelmeldepflicht auszugehen. Für die Bürgerinnen und Bürger würde sich der Erfüllungsaufwand um etwa drei Stunden jährlich reduzieren. Für die Beherbergungsstätten ergibt sich eine zeitliche und finanzielle Entlastung und die Sammlung von unnötigen Daten auf Papier entfällt. Das ist eine spürbare Entbürokratisierung für die Unternehmen.

Im Deutschen Bundestag werden wir uns für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes einsetzen. Im weiteren Schritt arbeiten wir daran, die Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige zu digitalisieren. Auch das wäre eine große Hilfe für die Branche in ganz Deutschland.“

Lena Werner, zuständige Berichterstatterin:

„Als gelernte Hotelfachfrau kenne ich den Arbeitsaufwand, der mit der Bearbeitung von analogen Meldescheinen einhergeht sehr gut. Die Stimmen aus der Branche waren klar und deutlich, dass Entlastung dringend notwendig ist, insbesondere vor dem Hintergrund des akut herrschenden Arbeits- und Fachkräftemangels, der gerade die Tourismusbranche vollumfänglich trifft. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes Abhilfe verschaffen können und der Zettelwirtschaft in den Beherbergungsstätten weitestgehend ein Ende setzen.“