Gestern Abend hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Transparenzgesetz für Kliniken bestätigt und empfiehlt nun, das Gesetz ohne Änderungen anzunehmen. Im Vorfeld hatten die Länder ihre Bereitschaft, dem Krankenhaustransparenzgesetz zuzustimmen, davon abhängig gemacht, ob der Bund im selben Zuge umfangreiche Liquiditätshilfen für die in Not geratenen Krankenhäuser bereitstellt. Das große Paket, welches nun auf den Weg gebracht werden soll, enthält Elemente über mehrere Zeiträume hinweg.

Zeitnah werden die Krankenhäuser durch Liquiditätshilfen für das Jahr 2024 entlastet, die aus dem Vorziehen der Pflegebudgets und der Energiehilfen stammen. Außerdem soll der Landesbasisfallwert nach oben hin angepasst werden. „Für die niedersächsischen Krankenhäuser sind allein durch diese beiden Maßnahmen konkret rund eine Milliarde Euro zusätzlicher finanzieller Spielraum zu erwarten“, so Claudia Schüßler, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Auf mittlere Sicht sollen die Kliniken zudem Mittel aus einem von Bund und Ländern aufgelegten Transformationsfonds erhalten. Über zehn Jahre sind ab 2025 hier 50 Milliarden Euro vorgesehen. Die Summe sollen sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen. „Mit Blick auf die geplante große Krankenhausreform ist ein Transformationsfond dringend nötig, um die Krankenhäuser bei ihrer Neuausrichtung zu unterstützen. Qualitätsverbesserungen in der Versorgung sind hierbei die oberen Ziele, auch für die niedersächsische Krankenhauslandschaft. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln“, so Schüßler.

Langfristig soll durch die Krankenhausreform die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung Wirkung zeigen. Ein zentraler Punkt hier ist ein Systemwechsel bei der Finanzierung. Zukünftig sollen neben den bisherigen Fallpauschalen auch sogenannte Vorhaltepauschalen etabliert werden: Krankenhäuser sollen auch für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung mehr Geld bekommen – also auch dann, wenn vorhandene Stationen nicht voll ausgelastet sind. „Die Gespräche müssen nun verlässlich unter Einbindung der Länder fortgeführt werden, um die möglichst beste Gesundheitsversorgung, gerade auch im ländlichen Raum, gewährleisten zu können“, sagt Schüßler.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist das erste Gesetz der großen Krankenhausreform, die der Bund plant. Teil des Gesetzes ist auch ein Transparenzverzeichnis für Kliniken. Dort soll abrufbar sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet und wie es mit Behandlungserfahrungen und Personalschlüsseln aussieht. Der Start des Portals ist laut Bundesministerium für Gesundheit weiterhin für den 1. Mai 2024 geplant.

Das Transparenzgesetz wurde Ende November des vergangenen Jahres von einer Mehrheit der Bundesländer in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Nach der Bestätigung des Vermittlungsausschusses kann der Bundesrat nun frühestens Ende März 2024 entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt, wenn das Gesetz wieder auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. „Wir begrüßen die Einigung des Vermittlungsausschusses sehr und hoffen nun, dass der Bundesrat der Empfehlung folgt. Dies wäre ein wichtiger Schritt für die niedersächsische Krankenhauslandschaft“, so Schüßler.