Mit der größten Wohngeld-Reform seit 57 Jahren soll Menschen mit niedrigen Einkommen gezielt geholfen werden.

Viele Menschen machen sich Sorgen, ob sie ihre hohen Wohnnebenkosten zahlen können. Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, wird das Wohngeld verdoppelt – und der Kreis der Berechtigten verdreifacht. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente zudem die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet.Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen - nun muss er noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden.

Das Wohngeld hilft Menschen mit wenig Einkommen, die Wohnkosten zu stemmen. Damit jede und jeder gut durch den Winter kommt, weitet die Bundesregierung den Empfängerkreis drastisch aus. Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – drei Mal so viele wie bisher.

„Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben", sagt Bauministerin Klara Geywitz (SPD). „Künftig werden noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Geringverdienende Wohngeld erhalten können. Wir bringen die Wohngeldreform umgehend auf den Weg. Mein Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1.1.2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können."

Brian Nickholz (SPD), zuständiger Berichterstatter im Bundestag: „Mit der Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes senden wir ein wichtiges Signal an die Menschen, die dringend Hilfe benötigen. Entscheidend ist, dass die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen. Damit das gelingt, soll das Wohngeld Plus nicht bürokratischer, sondern einfacher werden – für die Empfänger:innen und die Wohngeldstellen, die es vor Ort umsetzen. Wir werden uns im weiteren parlamentarischen Verfahren intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und uns weiterhin eng mit allen beteiligten Akteuren austauschen.“

Die wichtigsten Fragen:

Was ist das Wohngeld?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög.

Aktuell beziehen in Deutschland rund 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentner:innen.

Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.

Wieviel Geld kann man bekommen?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) will das Wohngeld aber nun generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte würden damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekommen.

Wer kann Wohngeld bekommen?

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab - eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen. [externer Link]

Bisher bekommen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mit der Reform sollen 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. Geywitz hat angekündigt, dass künftig etwa auch solche Bürger:innen Wohngeld bekommen sollen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Was kostet das den Staat?

Das Bauministerium rechnet für das kommende Jahr mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld.

Was wird wegen der Heizkosten zusätzlich unternommen?

Für all diejenigen, die jetzt schon Wohngeld bekommen, soll es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss geben. Es sollen alle profitieren, die zwischen September und Ende Dezember mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt sind. Dazu kommen Bafög-Empfänger:innen und Auszubildende mit staatlicher Unterstützung. Für Studierende und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro - und für jede weitere Person noch einmal 100 Euro dazu.

Mieter:innen, die ihre Nebenkostenvorauszahlungen nicht sofort zahlen können, werden besonders geschützt und Strom- und Gassperren vermieden.

Weiterführende Links:

Wohngeldrechner auf der Website des BMWSB